| THC-Grenzwert im Blutserum | 3,5 ng/ml (§ 24a Abs. 1a StVG) |
| Fahranfänger & unter 21 Jahren | absolutes Cannabisverbot (§ 24c StVG) |
| Mischkonsum mit Alkohol | eigener, härter geahndeter Tatbestand |
| THC in deutschen CBD-Produkten | unter 0,2 % im Fertigprodukt |
| THC in unserem Heimathanf-Öl | unter 0,05 % |
| Wonach Drogentests suchen | THC, nicht CBD |
Rechtsstand: August 2026
Viele Menschen nutzen CBD im Alltag, um zur Ruhe zu kommen oder bewusster mit Stress umzugehen. Spätestens vor einer Autofahrt stellt sich dann jedoch eine wichtige Frage: Darf man nach der Einnahme von CBD noch Auto fahren?
Grundsätzlich ist entscheidend, dass Sie sich fahrtüchtig fühlen und nur Produkte verwenden, deren Herkunft und Zusammensetzung transparent sind. Denn im Straßenverkehr geht es nicht nur um CBD selbst, sondern auch um mögliche THC-Spuren, Ihre individuelle Reaktion auf das Produkt und die aktuelle Rechtslage.
Wenn Sie sich allgemein über unsere Produkte informieren möchten, finden Sie weitere Informationen hier: Hanfprodukte oder direkt bei unserem CBD Öl 10 %.
CBD selbst ist nicht berauschend. Trotzdem sollte das Thema nicht zu pauschal betrachtet werden. Im Straßenverkehr kommt es darauf an, dass Sie sich körperlich und geistig fit fühlen und kein relevanter THC-Wert vorliegt. Für Autofahrer ist in Deutschland heute vor allem der gesetzliche THC-Grenzwert im Straßenverkehr entscheidend.
Für Verbraucher bedeutet das: Wer hochwertige CBD-Produkte aus verlässlicher Herkunft nutzt und verantwortungsvoll mit der Anwendung umgeht, reduziert unnötige Risiken deutlich. Genau deshalb ist es sinnvoll, nicht irgendein Produkt zu kaufen, sondern auf nachvollziehbare Qualität, transparente Herstellung und klare Produktangaben zu achten.
Bis August 2024 gab es in Deutschland keinen gesetzlichen THC-Grenzwert. Die Rechtsprechung legte einen analytischen Nachweisgrenzwert von 1 ng/ml zugrunde – also die untere Grenze dessen, was ein Labor sicher messen konnte, nicht eine Wirkungsschwelle.
Seit dem 22. August 2024 gilt ein Wirkungsgrenzwert von 3,5 ng/ml THC im Blutserum, festgeschrieben in § 24a Abs. 1a StVG. Grundlage war die Empfehlung einer unabhängigen interdisziplinären Expertenarbeitsgruppe aus Medizin, Recht, Verkehr und Polizei. Die Sachverständigen ordneten das Risiko bei diesem Wert etwa vergleichbar mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,2 Promille ein.
Drei Präzisierungen, die häufig untergehen:
Erstens geht es um den Wert im Blutserum – nicht im Vollblut, Speichel oder Urin. Zweitens zählt das aktive Delta-9-THC, nicht das Abbauprodukt THC-COOH. Das ist eine wichtige Änderung gegenüber der früheren Rechtsprechung, nach der auch länger zurückliegender Konsum Folgen haben konnte. Drittens ist der Grenzwert keine Freigabe: Wer Ausfallerscheinungen zeigt, Fahrfehler macht oder einen Unfall verursacht, kann auch unterhalb von 3,5 ng/ml strafrechtlich belangt werden.
Bei einer Überschreitung drohen 500 Euro Bußgeld, zwei Punkte im Fahreignungsregister und ein Monat Fahrverbot. Im Wiederholungsfall steigt das Bußgeld auf 1.000 Euro bei drei Monaten Fahrverbot.
Mischkonsum ist ein eigener Tatbestand. Nach dem Konsum von Cannabis gilt ein vollständiges Alkoholverbot am Steuer. Wer beides kombiniert, riskiert bereits beim ersten Verstoß 1.000 Euro Bußgeld zusätzlich zu Fahrverbot und Punkten.
Für Anwenderinnen und Anwender von CBD-Öl ist dabei entscheidend, wie viel THC das eigene Produkt überhaupt enthält. Unser CBD Öl 10 % enthält THC nur in Spuren von unter 0,05 Prozent.
Für Fahranfängerinnen und Fahranfänger gilt eine deutlich strengere Regel als für alle anderen. § 24c StVG verbietet in der Probezeit sowie vor Vollendung des 21. Lebensjahres, ein Fahrzeug unter der Wirkung von Tetrahydrocannabinol zu führen. Der Grenzwert von 3,5 ng/ml greift für diese Gruppe nicht.
Maßgeblich ist stattdessen der analytische Nachweisgrenzwert von 1 ng/ml THC im Blutserum. Ein Verstoß wird mit 250 Euro Bußgeld und einem Punkt im Fahreignungsregister geahndet. Hinzu kommen die Teilnahme an einem Aufbauseminar und eine Verlängerung der Probezeit um zwei weitere Jahre – von zwei auf insgesamt vier Jahre.
Für den Alltag bedeutet das: Der Sicherheitsabstand ist bei dieser Gruppe deutlich kleiner. Wer in der Probezeit ist oder unter 21, sollte bei der Produktauswahl besonders genau auf einen niedrigen, klar deklarierten THC-Gehalt und ein aktuelles Laborzertifikat achten.
Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn das THC aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines ärztlich für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels stammt.
Wer CBD nutzt und Auto fährt, sollte besonders auf die Qualität des Produkts achten. Denn zwischen seriösen, sauber deklarierten Produkten und billigen Angeboten aus unklarer Quelle gibt es deutliche Unterschiede.
Wichtig ist dabei: Starre Aussagen wie „unter 0,2 % ist immer alles unproblematisch“ greifen heute zu kurz. Entscheidend sind die konkrete Produktkategorie, die tatsächliche Zusammensetzung und eine saubere Deklaration. Genau deshalb schaffen geprüfte Qualität, transparente Analysen und regionale Herkunft mehr Sicherheit.
Wenn Sie mehr über unsere Philosophie, den Anbau und unsere Qualitätsstandards erfahren möchten, schauen Sie hier: Über uns.
Viele Menschen fragen sich nicht nur, ob CBD beim Autofahren erlaubt ist, sondern auch, ob ein Drogentest anschlagen kann. Diese Sorge ist verständlich.
Schnelltests bei Verkehrskontrollen reagieren in der Regel auf THC beziehungsweise THC-Abbauprodukte, nicht auf CBD selbst. Kommt es zu einem auffälligen Vortest, wird häufig zusätzlich eine Blutuntersuchung angeordnet. Maßgeblich ist am Ende nicht der erste Schnelltest, sondern die weitere Untersuchung.
Gerade deshalb ist es sinnvoll, ausschließlich Produkte zu verwenden, bei denen Herkunft, Herstellung und Qualität klar nachvollziehbar sind. Wenn Sie dabei auf ein hochwertiges, regional erzeugtes Produkt setzen möchten, können Sie hier passend auf unser CBD Öl 10 % verweisen.
Drogentests suchen nicht nach CBD, sondern nach THC beziehungsweise dessen Abbauprodukt THC-COOH. CBD selbst löst deshalb keinen positiven Test aus.
Eine australische Untersuchung von McCartney und Kollegen aus dem Jahr 2022 hat oral eingenommenes CBD gegen die beiden in Europa gebräuchlichen Speicheltestgeräte geprüft – Securetec DrugWipe 5S und Dräger DrugTest 5000. Das Ergebnis: keine falsch positiven Befunde.
Vollspektrum-Produkte enthalten neben CBD naturgemäß Spuren von THC. Da THC fettlöslich ist, kann es sich bei sehr hoher Dosierung über längere Zeit im Fettgewebe anreichern. Für den Alltagsgebrauch handelsüblicher, korrekt deklarierter CBD-Öle gilt das als sehr unwahrscheinlich – vollständig ausschließen lässt es sich aber nicht.
Entscheidend ist deshalb, woher Ihr Produkt stammt und ob der THC-Gehalt nachvollziehbar dokumentiert ist. Unser Hanf wächst auf eigenen Bioland-Flächen in Osburg. Anbau, Ernte und Abfüllung liegen in einer Hand – mehr dazu unter Über uns.
Bei einer Kontrolle achten Behörden zunächst auf das äußere Erscheinungsbild, das Fahrverhalten und mögliche Auffälligkeiten. Ein Schnelltest kann erste Hinweise liefern, ist aber nicht automatisch die endgültige Bewertung. Entscheidend ist im Zweifel die weitere Überprüfung.
Wer sich fit fühlt, verantwortungsvoll mit CBD umgeht und auf geprüfte Produktqualität achtet, ist grundsätzlich deutlich besser aufgestellt als jemand, der Produkte aus zweifelhafter Quelle konsumiert.
CBD ist nicht psychoaktiv und erzeugt keinen Rausch. Rechtlich gibt es deshalb keinen Grenzwert für CBD im Straßenverkehr – gemessen wird ausschließlich THC.
Damit ist die Frage aber nicht vollständig beantwortet. Manche Menschen reagieren auf CBD mit Müdigkeit oder Benommenheit, besonders bei den ersten Anwendungen oder bei höheren Mengen. Und hier greift eine Regel, die unabhängig von jedem Grenzwert gilt: Wer sich nicht fahrtüchtig fühlt, darf nicht fahren. Führen Ausfallerscheinungen zu Fahrfehlern, kann das nach § 316 StGB strafbar sein – auch dann, wenn kein Messwert überschritten wurde.
CBD wirkt nicht berauschend, dennoch reagieren Menschen unterschiedlich. Manche empfinden die Anwendung als neutral, andere berichten von mehr Ruhe oder Entspannung. Genau deshalb sollten neue Produkte nie direkt vor einer Fahrt zum ersten Mal getestet werden.
Sinnvoll ist es, die persönliche Reaktion zunächst in einer ruhigen Situation zu beobachten. Wer sich wach, konzentriert und sicher fühlt, kann die eigene Fahrtüchtigkeit besser einschätzen. Wer sich müde oder unklar fühlt, sollte selbstverständlich nicht fahren.
Wenn Sie CBD verantwortungsvoll in Ihren Alltag integrieren möchten, helfen Ihnen diese Punkte:
Kaufen Sie CBD-Produkte nicht anonym, sondern bei Anbietern mit klaren Angaben zu Herstellung, Herkunft und Produktqualität.
Probieren Sie ein neues Öl oder ein neues Produkt zunächst dann aus, wenn Sie im Anschluss nicht direkt mit dem Auto unterwegs sein müssen.
Setzen Sie sich nur dann ans Steuer, wenn Sie sich wirklich konzentriert, wach und sicher fühlen.
Wenn Sie Fragen zu unseren Produkten oder zur Anwendung haben, können Sie sich jederzeit über Kontakt an uns wenden.
Grundsätzlich ja, solange Sie sich fahrtüchtig fühlen und ein qualitativ hochwertiges Produkt mit transparenter Zusammensetzung verwenden.
Nicht CBD selbst steht bei Kontrollen im Mittelpunkt, sondern THC beziehungsweise THC-Abbauprodukte. Deshalb spielt die Qualität und Reinheit des verwendeten Produkts eine wichtige Rolle.
Achten Sie auf nachvollziehbare Herkunft, transparente Produktangaben und einen Anbieter, der offen mit Qualität und Herstellung umgeht. Weitere Informationen dazu finden Sie hier: Hanfprodukte.
Seit dem 22. August 2024 gilt ein gesetzlicher Grenzwert von 3,5 ng/ml THC im Blutserum nach § 24a Abs. 1a StVG. Wer diesen Wert erreicht oder überschreitet, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Bei Fahranfängern in der Probezeit und Personen unter 21 Jahren gilt stattdessen ein absolutes Cannabisverbot nach § 24c StVG.
CBD selbst ist im Straßenverkehr nicht reguliert und wird bei Kontrollen nicht gemessen. Relevant ist ausschließlich der THC-Wert im Blutserum. Wer ein korrekt deklariertes CBD-Produkt mit sehr geringem THC-Gehalt in üblicher Menge anwendet, bewegt sich weit unterhalb der gesetzlichen Schwelle.
Eine gesetzliche Wartezeit gibt es nicht, weil CBD selbst keinen Grenzwert kennt. Entscheidend ist Ihr eigenes Empfinden: Probieren Sie ein neues Produkt zuerst an einem Tag aus, an dem Sie nicht fahren müssen. So wissen Sie, wie Ihr Körper reagiert, bevor Sie sich ans Steuer setzen.
CBD und Autofahren schließen sich nicht grundsätzlich aus. Entscheidend sind ein verantwortungsvoller Umgang, ein hochwertiges Produkt und Ihre persönliche Fahrtüchtigkeit.
Wer auf transparente Qualität setzt, neue Produkte mit Bedacht testet und nur fit ans Steuer geht, schafft die beste Grundlage für einen sicheren Alltag. Wenn Sie mehr über unsere regional erzeugten Produkte erfahren möchten, entdecken Sie jetzt unsere Hanfprodukte oder direkt unser CBD Öl 10 %.
Dieser Beitrag gibt den Rechtsstand August 2026 wieder und stellt keine Rechtsberatung dar. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Gesetzestexte: § 24a StVG und § 24c StVG.
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